» Aufgrund des Charakters und des Vebreches der Charaktere werden sie in verschiedene Strafblöcke eingeteilt.
» Kleinkriminelle und Straftäter mit hohem Resozialisierungspotenzial werden in Strafblock A untergebracht.
» Insassen, die ein mittelschweres Vergehen begangen haben, werden in Block B wohnhaft.
» Schwerverbrecher und gefährliche Straftäter finde in Block C ihren Platz.
» Block D dient der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen über alle Insassen.
» Als Beweis, dass du die Regeln gelesen hast, trägst du in den Steckbrief bitte das Kennwort "Hope Dies Last" ein.
Block A
» Die Insassen dürfen sich in ihrer Freizeit frei auf der Station bewegen und die gemeinsamen Tagesräume nutzen.
» Sie haben die Möglichkeit, Zigaretten und andere Annehmlichkeiten am Stationskiosk zu erwerben.
» Dies können sie mit Geld tun, das sie bei der Arbeit verdienen.
» Der Handel mit Waren ist unter den Insassen untersagt.
» Jeder Inhaftierte in Block A hat das Recht auf Arbeit. Die Arbeit ist keine Pflicht.
» Die Insassen von Block A dürfen Station B, C und D nicht ohne explizite Genehmigung betreten.
» Die Insassen haben das Recht auf regelmäßige Besuche. Diese müssen bei der Gefängsleitung beantragt werden.
» Bei guter Führung ist ein Antrag auf Freigang möglich.
» Die Insassen von Block A haben das Recht, einen Zauberstab zu besitzen.
» Bei Regelbruch kann eine Verlegung auf Station B oder eine temporäre Unterbringung in Block D veranlasst werden.
Block B
» Die Insassen dürfen sich in ihrer Freizeit frei auf der Station bewegen und die gemeinsamen Tagesräume nutzen.
» Ein Verlassen der Station ist nur in Begleitung eines Wächters erlaubt.
» Jeder inhaftierte in Block B hat das Recht auf Arbeit. Die Arbeit ist keine Pflicht.
» Bei guter Führung ist es möglich, Besuchsanträge bei der Gefängnisleitung einzureichen.
» Die anderen Stationen dürfen ohne explizite Genehmigung nicht betreten werden.
» Bei außerordentlich guter Führung ist eine Verlegung in Block B möglich.
» Bei Regelbruch kann eine Verlegung auf Station C oder eine temporäre Unterbringung in Block D veranlasst werden.
Block C
» Die Insassen dürfen sich in ihrer Freizeit frei auf der Station bewegen und die gemeinsamen Tagesräume nutzen.
» Ein Verlassen der Station ist nur in Begleitung eines Wächters erlaubt.
» Bei guter Führung kann ein Antrag auf Arbeit bei der Gefängnisleitung eingereicht werden.
» Es besteht absolutes Besuchsverbot für alle Inhaftierten der Station C.
» Zaubern ist nur erlaubt, wenn eine explizite schriftliche Genehmigung der Gefängnisleitung vorliegt.
» Bei außerordentliche guter Führung kann ein Antrag auf Verlegung auf Station B eingereicht werden.
» Bei Regelbruch kann eine temporäre oder dauerhafte Unterbringung in Block D veranlasst werden.
Block D
» Die Insassen haben kein Recht auf Tageslicht.
» Es besteht für die Inhaftierten ein absolutes Redeverbot. Jedes gesprochene Wort wird bestraft.
» Ein Verlassen der Hochsicherheitszellen ist nur auf Anweisung eines Wächters erlaubt.
» Jegliche Besitztümer außer der Gefängniskleidung sind absolut untersagt.
» Die Kommunikation mit anderen Insassen ist strengstens untersagt.
» Den Inhaftierten der Station D muss keine Toilette zur Verfügung gestellt werden.
» Ebenso haben sie kein recht auf fließendes Wasser.
» Bei außerordentlich guter Führung kann eine Verlegung auf Station C erwirkt werden.